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   OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - I-20 U 166/03   

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https://dejure.org/2004,5535
OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - I-20 U 166/03 (https://dejure.org/2004,5535)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.04.2004 - I-20 U 166/03 (https://dejure.org/2004,5535)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. April 2004 - I-20 U 166/03 (https://dejure.org/2004,5535)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Werbung eines Telefonnetzbetreibers für Zusatztarif mit Angabe "Telefonieren für 0 Cent"

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbsrecht: Werbung eines Telefonnetzbetreibers für Zusatztarif mit Angabe "Telefonieren für 0 Cent"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anzeigenwerbung einer der größten deutschen Telefonfestnetzunternehmen; Werbung ohne die Mitteilung bestimmter Preisbestandteile; Verstoß gegen die Preisangabenverordnung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    "Telefonieren für 0 Cent" wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    "Telefonieren für 0 Cent" wettbewerbswidrig

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 87
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.06.1983 - I ZR 109/81

    Sie sparen 4000,- DM

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 20 U 166/03
    Die Frage, ob in der Anzeige vom 16. September 2003 überhaupt im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngVO für Leistungen unter Angabe von Preisen geworben worden ist und nicht nur mit einer Preisersparnis (vgl. BGH GRUR 1983, 661 - "Sie sparen 4000,- DM"), kann deshalb dahinstehen.

    Sie ist geboten, um Preisvergleiche zu ermöglichen und dem Verbraucher zu gestatten, sich schnell und zuverlässig über das preisgünstigste Angebot zu informieren (vgl. BGH GRUR 1983, 661 - "Sie sparen 4000,- DM" unter Hinweis auf Gesetzesmaterialien zur Preisangabenverordnung).

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97

    00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 20 U 166/03
    Für Leistungen der Telefonie können insofern aber keine Endpreise angegeben werden, als Bestandteil des Entgelts auch Gesprächsgebühren sind, also Vergütungen nach der Zeit der Nutzung der Fernsprechanlagen, oder auch laufzeitabhängige Grundgebühren (BGHZ 139, 368 = GRUR 1999, 264 - "Handy für 0, 00 DM").
  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 104/99

    Fernflugpreise

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 20 U 166/03
    Aus der Sicht der Verbraucher stellen die Möglichkeiten, nach bestimmten Konditionen im Festnetz zu telefonieren, die einheitlichen Leistungsangebote der Antragsgegnerin dar (vgl. BGH GRUR 2001, 1166 - Fernflugpreise; Völker, aaO, Rdnr. 43).
  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 180/01

    "FrühlingsgeFlüge"; Beeinträchtigung wesentlicher Belange der Verbraucher;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 20 U 166/03
    Verstöße gegen die Preisangabenverordnung sind grundsätzlich wettbewerbswidrig im Sinne des § 1 UWG, weil deren Vorschriften das Marktverhalten regeln und damit einen Wettbewerbsbezug aufweisen (BGH WRP 2004, 490 - FrühlingsFlüge).
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 7/97

    Handy-Endpreis - übertriebenes Anlocken; Irreführung/Preisgestaltung; Endpreis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 20 U 166/03
    Es besteht dann auch keine Verpflichtung, die für eine Addition geeigneten Preisbestandteile sowie die während der Mindestdauer des Vertrags in jedem Fall anfallenden Gebühren zu einem Teilgesamtpreis zusammenzurechnen (BGH GRUR 1999, 261 - Handy-Endpreis).
  • OLG Stuttgart, 17.01.2008 - 2 U 12/07

    Wettbewerbsverstoß: Angabe von Liefer- und Versandkosten beim Internetauftritt

    Eine Werbung unter Angabe von Preisen liegt vor, wenn ein Einzelpreis oder ein bestimmter Preisbestandteil angegeben wird (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2005, 87, 88).
  • OLG Düsseldorf, 05.07.2005 - 20 U 12/05

    Unzulässigkeit der Werbung für einen Telefontarif wegen Irreführung

    Das Landgericht hat sein der Klage stattgebendes Urteil im wesentlichen unter Bezugnahme auf die Gründe des Urteils des Senats vom 20. April 2004 in dem diesem Rechtsstreit vorausgegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren (I-20 U 166/03) begründet.
  • OLG Frankfurt, 13.08.2009 - 6 U 80/09

    Wettbewerbsrecht: Werbung mit Preisvergleich zwischen Energietarifen und Angabe

    Aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (GRUR-RR 05, 87) folgt nichts anderes.
  • OLG Düsseldorf, 15.02.2005 - 20 U 119/04

    Irreführung der Werbung für Internettarife

    Diese Grundsätze gelten erst recht, wenn eine einheitliche Leistung, deren Entgelt jedoch aus unterschiedlichen Preisbestandteilen besteht - wie dies hier in Betracht kommt (vgl. Urteil des Senats vom 20.04.2004 -1-20 U 166/03) -, beworben wird.
  • OLG Düsseldorf, 30.05.2006 - 20 U 33/06

    Aussage "1 Jahr kostenlos telefonieren" als irreführende Werbung

    Derartige Verstärkungen führen dazu, dass die Vermutung des § 12 Abs. 2 UWG nicht aufgrund der Kenntnis von der früheren Werbung widerlegt ist (vgl. OLG Hamm MMR 2005, 469; vgl. auch Urteil des Senats vom 20.4.2004 - 20 U 166/03, OLGR Düsseldorf 2004, 452 = GRUR-RR 2005, 87).
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